KFZ-Gutachten in Stuttgart und Umgebung

Sie wurden unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Solche Ausnahmesituationen im Leben sind ein regelrechter Schock, auch wenn es zu keinem Personenschaden gekommen ist. Ihr Auto hat einen Schaden davon getragen? Sehr ärgerlich, deshalb sollten Sie unbedingt schnell handeln und einen Gutachter Ihrer Wahl kontaktieren. Auch wenn es sich vermeintlich um einen kleinen Schaden handelt, ist es immer ratsam bei unverschuldeten Unfällen einen Profi zu Rate zu ziehen. 

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Was ist ein Haft­pflicht­schaden?

Bei einem Haftpflichtschaden handelt es sich um einen Schaden, der einem unbeteiligten Dritten entsteht. Die Rechtsprechung spricht hier von einem Geschädigten. Nach § 249 des Bundesgesetzbuches ist der Verursacher verpflichtet, dem Geschädigten den gesamten Haftpflichtschaden zu zahlen. Bei einem Haftpflichtschaden kann es sich sowohl um einen Personen- wie auch einen Sach- oder Vermögensschaden handeln.
Es können gleichzeitig auch mehrere Schadensarten geltend gemacht werden. Damit man sich als Verkehrsteilnehmer vor einer finanziellen Überbelastung schützen kann, ist man als KFZ-Halter in Deutschland verpflichtet eine Haftpflichtschadensversicherung abzuschließen.
Bei einem Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten für den entstandenen Schaden. Kam es zum Schaden, weil der Verursacher vorsätzlich unter Alkohol oder Drogen stand bzw. die Verkehrsvorschriften missachtet hat, ist es möglich, dass die Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schaden nicht oder nur anteilig übernimmt.

Hat man eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, dann werden alle Schäden am eigenen Fahrzeug beglichen. Dies bedeutet, dass auch Schäden beglichen werden, die über eine Teilkaskoversicherung hinausgehen. Dies betrifft somit auch Unfallschäden oder Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind. Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung bekommt man quasi ein All-inclusive-Paket bei den Kfz-Versicherungen.  

In der Regel ja. Allerdings darf der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sein. Überfährt man also ein Stoppschild und es kommt dadurch zu einem Unfall, kann die Versicherung die Leistungen kürzen. Ob es sich tatsächlich um einen Vollkaskoschaden handelt, müssen in der Regel die Gerichte entscheiden. Sehr häufig gibt es daher Streit mit der Versicherung.

So schnell wie möglich sollte man den Schaden seiner Versicherung melden. Die Frist beträgt hier 1 Woche ab dem Unfall. Der Schaden muss schriftlich gemeldet werden, sodass man einen garantierten Anspruch auf die volle Leistung seiner Versicherung hat.

Hat man mit seinem Auto andere Menschen, Dinge oder das Vermögen von anderen geschädigt, ersetzt die Haftpflichtversicherung den Schaden. Es ist ratsam eine Haftpflichtversicherung zu wählen, die mindestens 100 Millionen Euro als maximale Entschädigung bietet. Schäden am eigenen Auto werden nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen.